Anmeldung zum Sommerhort
Fragen zum Sommerhort bitte direkt an die Gemeinde Altmünster richten.
Vormerkung für einen Hortplatz
Eine Vormerkung für einen Hortplatz ist jederzeit möglich.
Hierfür ist das Vormerkformular auszufüllen und im Hort abzugeben. Ihr Kind befindet sich so auf der Warteliste für das kommende Hortjahr - ein Fixplatz kann damit leider nicht garantiert werden.
Sollte ein Hortplatz im laufenden Hortjahr benötigt werden, so ist es ebenso notwendig, das Vormerkformular auszufüllen.
Im Februar/ März wird dann erhoben, wie viele Kinder, die den Hort bereits besuchen, weiterhin einen Hortplatz im Folgejahr benötigen werden und wie viele Plätze frei werden.
Ende März bis Mitte Mai wird dann, in Zusammenarbeit mit der Gemeinde, entschieden, welchen Kindern auf der Warteliste ein Hortplatz im nächsten Hortjahr angeboten werden kann. Dies hängt von der Reihung (Datum der Vormerkung), der Dringlichkeit (Berufstätigkeit, Alleinerziehend) und davon ab, ob Geschwisterkinder bereits den Hort besuchen.
Im Anschluss erhalten die Eltern auf der Warteliste per Email oder Post eine schriftliche Zu- oder Absage.
Anmeldung für den Hort
Wenn Sie eine Zusage für einen Hortplatz erhalten haben, so wird ein Termin vereinbart, an dem ein Anmeldegespräch geführt und die benötigten Anmeldeunterlagen übergeben werden.
Sie erhalten zudem eine Checkliste, was zu erledigen ist, bevor das Kind einen Fixplatz im Hort erhält.
Der individuelle Elternbeitrag wird von der Gemeinde berechnet und hängt vom Einkommmen im gemeinsamen Haushalt ab. Besucht ein Geschwisterkind bereits den Hort, so ergibt sich ein Abschlag von 25 % bzw. 50% des errechneten Elternbeitrags, wenn mehrere Geschwister den Hort besuchen.
Der Elternbeitrag ist sozial gestaffelt und bewegt sich aktuell zwischen mindestens 45 € und max. 173 € / Monat ausgehend vom 5 Tagestarif. Bei 3 Tagen werden 30 %, bei 2 Tagen 50% abgezogen.
Hinzu kommen die Kosten für den Materialbeitrag, für das Mittagessen (sollte die Schulküche geschlossen haben) und für etwaige Ausflüge (zb. in den Ferien).
Eine Anmeldung gilt grundsätzlich für das gesamte Hortjahr und verlängert sich automatisch.
Abmeldung vom Hort
Sollte der Hortplatz nicht mehr benötigt werden, so muss dies bei der Leitung unter Angabe des Grundes bekannt gegeben werden. Hierfür ist dann ein Abmeldeformular auszufüllen.